Rechtliches: Bekämpfung der Raserszene
Härtere Strafen für illegale Autorrennen
Am 22.09.2017 hat der Bundesrat eine Strafverschärfung für illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen gebilligt. Illegale Rennen können künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Mit einem neuen eigenen Tatbestand werden die Sanktionsmöglichkeiten in der Praxis verbessert. Die Durchführung, Teilnahme, oder Ausrichtung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens wird danach mit Geldstrafe oder mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Zehn Jahre Haft sind zukünftig bei schweren Personenschäden möglich. Auch der Versuch ein illegales Rennen durchzuführen ist nun strafbar. Ziel der Regelung, war die Sicherstellung, dass die Organisatoren der Strafbarkeit unterliegen, wenn die Polizei von dem Vorhaben erfährt und es vereitelt.
Auch können einzelne Auto-oder Motorradfahrer bestraft werden, wenn sie grob verkehrswidrig oder rücksichtslos rasen, so als ob sie in einem Rennen wären. Dem Trend, Videos von halsbrecherischen Fahrten aufzunehmen und ins Internet zu stellen, soll damit entgegengewirkt werden.
Diese Neuregelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 22.09.2017