Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.
Dieter Hildebrandt
Alles was Recht ist
Rechtsberatung mit langjähriger Erfahrung
Mut zur Offenheit und Gestaltung sind für mich der Schlüssel zur erfolgreichen Lösung Ihrer Probleme. Meine Neugier auf Sachverhalte und Informationen ist dabei ebenso wichtig, wie meine Leidenschaft für Sie die gewinnbringendste Strategie zu entwickeln.
In Kooperation mit advocado.
Rechtsberatung für Unternehmen
Sie suchen eine kompetente Rechtsberatung, die Sie bei Bedarf partnerschaftlich unterstützt und begleitet oder anwaltlich vor Gericht vertritt?
Ich biete Ihnen neben der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung kompetente Rechtsberatung zu folgenden Tätigkeitsschwerpunkten aus dem Zivilrecht:
- Immobilienrecht (Immobilienkauf/Immobilienverkauf, Grundstücksrecht, gewerbliches Mietrecht, Grundbuchrecht, Maklerrecht, Vertragsgestaltung)
- Vertragsrecht (allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Kündigung, Verzug, Gestaltung von Verträgen, Rechtliche Expertise bestehender Verträge, Vertragsaufhebung, Vertragskündigung)
- Schuldrecht (Kaufvertrag, Gewährleistung, Rückgaberecht, Dienstleistungsvertrag, Maklervertrag, Maklerprovision, Werkvertrag, Schadensersatz, Darlehen, Leihe, Schenkung etc.)
Wo der Mensch Objekt des Rechts ist, kommt auch der Gedanke an das Opfer zu kurz.
Richard von Weizsäcker
Nebenklagevertretung | Opfervertretung
Diese Aussage ist meine Motivation Ihnen zu helfen, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Mein Anspruch ist es, Sie nicht nur rechtlich zu vertreten, sondern auch Ihnen ganz persönlich zu neuer Stärke zu verhelfen.
Das Opferschutzgesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, sich am Strafverfahren als Nebenkläger zu beteiligen, um dort Ihre Interessen gegenüber dem Täter wahrzunehmen. Schon im Ermittlungsverfahren gegen den Täter können Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen, Anträge abgeben und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen. Nach § 395 ff. Strafprozessordnung kommt eine Nebenklage z.B. bei einem sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung, Körperverletzung, Beleidigung, oder Geiselnahme in Betracht.
Um nicht den gesamten Sachverhalt erneut vor einem Zivilgericht zur Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verhandeln, gibt es die Möglichkeit, direkt im Anschluss an das Strafverfahren die Ansprüche gegenüber dem Täter geltend zu machen. Auch hierbei stehe ich Ihnen zur Seite.
Dies gilt auch für Angehörige von Opfern.